RECHTLICHE VORSCHRIFTEN ZUM MITFÜHREN VON ANHÄNGERN (in D)
GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN - Innerstädtisch: 50 km/h, Land- und Bundesstraßen: 80 km/h, Autobahnen: 80 km/h (Ausnahme: Anhänger mit 100 km/h Zulassung)
AUTOBAHN Auf Beschilderung z.B. zu Überholverboten und/oder Geschwindigkeitsbegrenzungen achten.
NUMMERNSCHILDER Ein Anhänger benötigt ein einzelnes (eigenes, durch Zulassung erworbenes) Kennzeichen.
PERSONENTRANSPORTE Personentransporte sind in Anhängern NICHT zulässig